Lotteriegewinn versteuert
CK - Washington. Im Urteil in Sachen Augustin B. Jombo v. Commissioner of Internal Revenue Service, Az. 03-1335, entschied am 22. Februar 2005 das Bundesberufungsgericht des District of Columbia die Frage der Besteuerung eines ausländischen Diplomaten für einen amerikanischen Lotteriegewinn und der Ermittlung des Zahlungserhalts bei einem über einen Zeitraum von 20 Jahren auszahlbaren Gewinn nach dem Rechtsgrundsatz des constructive Receipt.
Im Jahr der ersten Zahlung war der Kläger Diplomat. Anschließend war er ein voll der US-Steuer unterfallender Daueraufenthaltsberechtigter. Ihm liegt daran, den Ratenzahlungsplan als Gesamtertrag im ersten Jahr steuerrechtlich behandelt zu sehen. Mit der Auslegung des Begriffs vom constructive Receipt nach 26 CFR §1.446-1(c)(1)(I) befanden die Gerichte, aaO S.5, dass er den Gesamtgewinn nicht in das erste Jahr verlagern durfte, sondern dass jede einzelne Auszahlung gesondert zu betrachten ist, was zur Versteuerung nach US-Steuerrecht in allen Jahren führt, in denen der Kläger der US-Steuerpflicht unterliegt, vgl. United States v. Maginnis, 356 F.3d 1179 (9th Cir. 2004).
Im Jahr der ersten Zahlung war der Kläger Diplomat. Anschließend war er ein voll der US-Steuer unterfallender Daueraufenthaltsberechtigter. Ihm liegt daran, den Ratenzahlungsplan als Gesamtertrag im ersten Jahr steuerrechtlich behandelt zu sehen. Mit der Auslegung des Begriffs vom constructive Receipt nach 26 CFR §1.446-1(c)(1)(I) befanden die Gerichte, aaO S.5, dass er den Gesamtgewinn nicht in das erste Jahr verlagern durfte, sondern dass jede einzelne Auszahlung gesondert zu betrachten ist, was zur Versteuerung nach US-Steuerrecht in allen Jahren führt, in denen der Kläger der US-Steuerpflicht unterliegt, vgl. United States v. Maginnis, 356 F.3d 1179 (9th Cir. 2004).