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Mittwoch, den 23. Febr. 2005

Lotteriegewinn versteuert  

CK - Washington.   Im Urteil in Sachen Augustin B. Jombo v. Commissioner of Internal Revenue Service, Az. 03-1335, entschied am 22. Februar 2005 das Bundesberufungsgericht des District of Columbia die Frage der Besteuerung eines ausländischen Diplomaten für einen amerikanischen Lotteriegewinn und der Ermittlung des Zahlungserhalts bei einem über einen Zeitraum von 20 Jahren auszahlbaren Gewinn nach dem Rechtsgrundsatz des constructive Receipt.

Im Jahr der ersten Zahlung war der Kläger Diplomat. Anschließend war er ein voll der US-Steuer unterfallender Daueraufenthaltsberechtigter. Ihm liegt daran, den Ratenzahlungsplan als Gesamtertrag im ersten Jahr steuerrechtlich behandelt zu sehen. Mit der Auslegung des Begriffs vom constructive Receipt nach 26 CFR §1.446-1(c)(1)(I) befanden die Gerichte, aaO S.5, dass er den Gesamtgewinn nicht in das erste Jahr verlagern durfte, sondern dass jede einzelne Auszahlung gesondert zu betrachten ist, was zur Versteuerung nach US-Steuerrecht in allen Jahren führt, in denen der Kläger der US-Steuerpflicht unterliegt, vgl. United States v. Maginnis, 356 F.3d 1179 (9th Cir. 2004).


Mittwoch, den 23. Febr. 2005

Lizenzmissbrauch  

CK - Washington.   Nachdem Verbraucherschützer Ed Foster in seinem GripeLog gegen den Lizenzmissbrauch, insbesondere gewerblich genutzter Software, vorgeht, hatte er im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe gebildet, die bereits an einer fairen Lizenz als Muster arbeitet, an der ich mitwirken durfte, um Ansichten und Musterklauseln als ausgewogenen Mittelweg zwischen Herstellern und Verbrauchern aus der anwaltlichen Beratungspraxis einzubringen.

Mittlerweile hat diese Entwicklung weitere Kreise einbezogen, und die Electronic Frontier Foundation hat dieser Tage einen User's Guide to EULAs vorgestellt, der zum Teil auf das Werk Ed Fosters zurückgreift.

Seit dem Shrinkwrap-Fall ProCD, Inc. v. Zeidenberg, der Click-Wrap-Lizenzen erlaubte, und insbesondere dem DMCA, der das Digital Rights Management bundesweit legalisierte, hat der Missbrauch zugenommen, siehe auch Kochinke/Günther, Shrinkwrap-Lizenzen und Datenbankschutz in den USA, Computer & Recht 3/1997, S. 129-137; Formation and Validity of On-Line Contracts, Instituut voor Informatierecht, Amsterdam 1998. Selbst Hersteller, die gern mit fairen Lizenzbedingungen im Wettbewerb glänzen würden und ihre Kunden nicht wie Kriminelle bevormunden und überwachen wollen, können sich kaum noch dem Sog der Versuchung einseitig ausgestalteter Lizenzverträge zu entziehen. Die UCITA-Bewegung hat sich zwar in Luft aufgelöst, doch ihr Gestank verpestet weiterhin die Beziehungen zwischen aggressiven Lizenzgebern und rechtstreuen Kunden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.