Der Kläger machte gegenüber der amerikanischen Regierung und dem CIA geltend, dass das CIA es unterlassen habe, die versprochene finanzielle Unterstützung im Gegenzug für die Spionagedienste während des Kalten Krieges zu leisten.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab, da auf den vorliegenden Fall die Totten-Rechtsprechung (Totten v. United States, 92 U.S. 105) Anwendung finde. Zufolge dieser Rechtsprechung kann die Regierung nicht verklagt werden, soweit sich die Klage auf Spionagevereinbarungen bezieht. Denn bei diesen handele es sich um geheime Verträge, mit deren Natur es unvereinbar sei, dass ein ehemaliger Spion hieraus Forderungen geltend mache.