Spion: Gehalt nicht einklagbar
SKe - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hat am 2. März 2005 in der Sache Tenet v. Doe, Az.03-1395, entschieden, dass Klagen gegen die Regierung in Zusammenhang mit Spionageverträgen keinen Erfolg haben.
Der Kläger machte gegenüber der amerikanischen Regierung und dem CIA geltend, dass das CIA es unterlassen habe, die versprochene finanzielle Unterstützung im Gegenzug für die Spionagedienste während des Kalten Krieges zu leisten.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab, da auf den vorliegenden Fall die Totten-Rechtsprechung (Totten v. United States, 92 U.S. 105) Anwendung finde. Zufolge dieser Rechtsprechung kann die Regierung nicht verklagt werden, soweit sich die Klage auf Spionagevereinbarungen bezieht. Denn bei diesen handele es sich um geheime Verträge, mit deren Natur es unvereinbar sei, dass ein ehemaliger Spion hieraus Forderungen geltend mache.
Der Kläger machte gegenüber der amerikanischen Regierung und dem CIA geltend, dass das CIA es unterlassen habe, die versprochene finanzielle Unterstützung im Gegenzug für die Spionagedienste während des Kalten Krieges zu leisten.
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab, da auf den vorliegenden Fall die Totten-Rechtsprechung (Totten v. United States, 92 U.S. 105) Anwendung finde. Zufolge dieser Rechtsprechung kann die Regierung nicht verklagt werden, soweit sich die Klage auf Spionagevereinbarungen bezieht. Denn bei diesen handele es sich um geheime Verträge, mit deren Natur es unvereinbar sei, dass ein ehemaliger Spion hieraus Forderungen geltend mache.