SKe - Washington. In der Sache
Yoo v. Robi, Az. B165843 entschied das Berufungsgericht in Kalifornien am 25. Februar 2005, dass die Betreuung von Künstlern ohne entsprechende Genehmigung gegen den
Talent Agencies Act verstösst. In solchen Fällen kann für eine derartige Leistung keine Vergütung verlangt werden.
Nach dem Labor Code, §1700.5 von Kalifornien darf sich niemand als Talentförderer betätigen, der hierfür keinen Gewerbeschein vom Labor Commissioner erwirbt. Eine Genehmigung ist schon dann erforderlich, wenn mit Dritten Beschäftigungskonditionen ausgehandelt werden und fertige, nur noch auf die Unterschrift des Künstlers wartende Vereinbarungen präsentiert werden.
Ohne Gewerbeschein abgeschlossene Verträge sind ex tunc nichtig. Damit können aus ihnen keine Entgeltforderungen geltend gemacht werden.