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Samstag, den 12. März 2005

Verjährung bei Produkthaftung

 
CK - Washington. Das Untergericht stand im Fall John Budler et al. v. General Motors Corporation, Az. 03-2258, vor einer schwierigen Frage: Das anwendbare Verjährungsgesetz des Einzelstaats hemmt die Klagefristverjährung bis zum Beginn des 21. Lebensjahr. Das ebenfalls anwendbare Produkthaftplichtgesetz bestimmt, dass die Klage binnen zehn Jahren unbeachtlich sonstiger gesetzlicher Regelungen einzureichen ist. Der Fall betraf den Produkthaftungsanspruch eines Minderjährigen. Das Gericht entschied, dass die Fristverjährung nicht eingetreten war, als der Kläger volljährig wurde.

In der Berufung legte das Bundesberufungsgericht diese von den zuständigen einzelstaatlichen Gerichten des Staates Nebraska bisher ungeklärte Rechtsfrage dem Obersten Gerichtshof von Nebraska zur Klärung vor, welches sich des Problems annahm und zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte.

Das Bundesberufungsgericht übernahm dieses Ergebnis und wies daher die Klage wegen der eingetretenen Verjährung nach dem Gesetz über die Produkthaftung ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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