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Samstag, den 12. März 2005

Verjährung bei Produkthaftung  

CK - Washington. Das Untergericht stand im Fall John Budler et al. v. General Motors Corporation, Az. 03-2258, vor einer schwierigen Frage: Das anwendbare Verjährungsgesetz des Einzelstaats hemmt die Klagefristverjährung bis zum Beginn des 21. Lebensjahr. Das ebenfalls anwendbare Produkthaftplichtgesetz bestimmt, dass die Klage binnen zehn Jahren unbeachtlich sonstiger gesetzlicher Regelungen einzureichen ist. Der Fall betraf den Produkthaftungsanspruch eines Minderjährigen. Das Gericht entschied, dass die Fristverjährung nicht eingetreten war, als der Kläger volljährig wurde.

In der Berufung legte das Bundesberufungsgericht diese von den zuständigen einzelstaatlichen Gerichten des Staates Nebraska bisher ungeklärte Rechtsfrage dem Obersten Gerichtshof von Nebraska zur Klärung vor, welches sich des Problems annahm und zum entgegengesetzten Ergebnis gelangte.

Das Bundesberufungsgericht übernahm dieses Ergebnis und wies daher die Klage wegen der eingetretenen Verjährung nach dem Gesetz über die Produkthaftung ab.


Samstag, den 12. März 2005

Apple Blogger-Provider verurteilt  

CK - Washington.   Der EMailprovider eines als Unbekannt bezeichneten Apple-Bloggers ist heute am 11. März 2005 im Verfahren Apple Computer Inc. v. Doe 1, Doe 2-25, Az. 1-04-CV-032178, verurteilt worden, im Streit über die Identität von Nachrichtenquellen Ausküfte offenzulegen.

Das Untergericht, der Superior Court im Kreis Santa Clara in Kalifornien, entschied auf den Antrag der Nicht-Parteien Monish Bhatia, Kasper Jade und Jason O'Grady, dass das Presserecht nicht vor der Offenlegungspflicht schützt. Die Entscheidung ist in ihrer Reichweite sehr eingeschränkt und erfasst lediglich die Offenlegungsverfügung, die Apple an Nfox richtete. Das Gericht legte Wert auf die Feststellung, dass in Bezug auf andere Verfügungen und die Gesamtansprüche Apples kein Präjudiz geschaffen ist. Nfox ist der EMail-Dienst von Nfox.

Das Gericht betonte, dass das Ausforschungsbeweisverfahren nach kalifornischem Recht großzügig ausgestaltet ist und Apple einen brauchbaren Prima Facie-Anspruch vorgetragen hatte. Unter Abwägung der Rechtsstaats- und Meinungsfreiheitsgrundsätze der Verfassung musste es in Bezug auf die Mitwirkung von Nfox am Ausforschungsbeweisverfahren zunächst auf die Offenlegungspflicht erkennen.

Je nach Verlauf des Verfahrens kann die Nfox-Beteiligung eingeschränkt werden, und die viel diskutierte und unfundiert erörte Frage der Presserechte ist von der Entscheidung nicht berührt. Das Gericht betonte, dass die Frage der Pressefreiheit oder ihrer Anwendbarkeit auf Blogger im Rahmen dieser Entscheidung bedeutungslos ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.