Nach dem Indian Self-Determination and Education Assistance Act sind Regierung und die Indianerstämme authorisiert, öffentlich-rechtliche Verträge zu schließen, in denen sich die Stämme verpflichten, bundesfinazierte Dienstleistungen anzubieten, die eine Regierungsbehörde normalerweise zu erbringen hat. Einen solchen Vertrag schlossen Klägerin und Beklagte.
Da der Kongress regelmäßig über die bereitzustellenden Finanzmittel zu entscheiden hat, vertrat die Beklagte die Auffassung, dass sie durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag keine bindende Zahlungsverpflichtung eingegangen wäre.
Das Gericht stellt jedoch klar, dass in den in Rede stehenden Verträgen der Begriff Vertrag vergleichbar dem in normalen Beschaffungsverträgen verwendet wurden. Da über eine bindende Wirkung bei letzteren unter allen Prozessbeteiligten Einigkeit bestand und die Beklagte keine zusätzlichen Argumente geltend machen konnte, die eine andere Beurteilung des konreten Falles rechtfertigen, gab das Gericht der Klage der Indianerstämme statt.
Die Entscheidung ist richtungsweisend, weil vorinstanzliche Gerichte in den zwei gleichgelagerten Fällen gegensätzlich geurteilt hatten und zu erwarten ist, dass sie auch auf Fälle außerhalb des Gesundheitswesens Einfluss haben kann.