Sachdienliche Hinweise
CK - Washington. Die Öffentlichkeit wird um sachdienliche Hinweise gebeten. Die Münze spricht diese Bitte im Rahmen der Verordnungsgesetzgebung aus, wie es vom Bundesverfahrensrecht des Administrative Procedure Act vorgeschrieben ist.
Konkret werden Vorschläge zum Geld der USA erwünscht: Welche Gestaltung; welche besonderen Ereignisse sind zu berücksichtigen; wieviele Münzen sollten geschlagen werden? Die amtliche Bekanntmachung findet sich im heutigen Bundesanzeiger, dem Federal Register, Band 70, Heft 56, S. 15160-15161.
Die nächste Sitzung des Münzbürgerbeirats nach 31 USC §5135(b)(8)(C) findet am 24. Mai 2005 in Washington statt.
Konkret werden Vorschläge zum Geld der USA erwünscht: Welche Gestaltung; welche besonderen Ereignisse sind zu berücksichtigen; wieviele Münzen sollten geschlagen werden? Die amtliche Bekanntmachung findet sich im heutigen Bundesanzeiger, dem Federal Register, Band 70, Heft 56, S. 15160-15161.
Die nächste Sitzung des Münzbürgerbeirats nach 31 USC §5135(b)(8)(C) findet am 24. Mai 2005 in Washington statt.