Bisher wurde angenommen, dass die Haftung nach dem Age Discrimination in Employment Act von 1967 weniger scharf als die für andere Diskriminierungsarten geltenden Bestimmungen im Title VII des Civil Rights Act of 1964 ist. Am 30. März 2005 bestimmte der Gerichtshof, dass auch in der Altersdiskriminierung für die unbeabsichtigte, aus neutralen Motiven erfolgte Diskriminierung zu haften ist, wenn die Auswirkungen auf die geschützte Arbeitnehmer ungüstiger ausfallen als auf die restlichen Arbeitnehmer. Betroffen sind von dieser Entscheidung etwa die Hälfte der US-Beschäftigten.
Die besonderen Umstände des Falles, der mehrere Schiffs- und Frachtcharter sowie Frachtpapiere für eine Schiffsladung zwischen algerischen, schweizer und amerikanischen Unternehmen betrifft, schließen eine Verwechslungsgefahr der an die Schiedsklausel gebundenen Parteien aus. Dieser externe Umstand wiederum darf vom Gericht bei der Feststellung der Bindungswirkung einer Schiedsklausel neben den schriftlichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.