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Montag, den 04. April 2005

Montag, den 04. April 2005

Montag, den 04. April 2005

Nicht ohne Sozialversicherungsnummer  

MG - Washington.   Kann man als Ausländer in den USA auch ohne Sozialversicherungsnummer, Social Security Number, leben? Mit dieser praktischen Frage muss sich jeder auseinandersetzten, der in diesem Land eine längere Zeit verbringen will. Über die besonderen Probleme bei einem Studium berichtet aktuell der deutsche LL.M.-Student Alexander Pühler von der George Washington University Law School. Sein Fazit: Schwer bis unmöglich. Zumindest bei der späteren Prüfung zur Anwaltszulassung, dem Bar Exam, ist die SSN Pflicht.

Dabei ist eine Sozialversicherungsnummer alles andere als einfach zu erhalten. Wird sie für jeden Amerikaner schon bei seiner Geburt angelegt, verspricht ihre Beschaffung für einen Gaststudenten komische und manchmal auch nervenaufreibende Begegnungen mit der amerikanischen Bürokratie. Welche ungeahnten Probleme sich dabei auftun und wie man sie bewältigen kann, wird in dem Bericht anschaulich und humorvoll beschrieben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.