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Donnerstag, den 07. April 2005

Senat zur Abtreibung

 
OH - Berlin.   Der Senat in Washington hat eine von der Bush-Regierung erlassene Regelung aufgehoben, die Finanzhilfen für ausländische Organisationen verbietet, die Abtreibungen durchführen oder gutheißen. Mit einer Mehrheit von 52 zu 46 Stimmen votierte der Senat für eine Aufhebung des Verbots. Präsident Bush hatte 2004 einen Erlass verlängert, der es der Entwicklungshilfebehouml;rde USAID untersagt, ausländische Einrichtungen zu fördern, die Abtreibungen als Mittel der Familienplanung vornehmen, finanzieren oder unterstützen.

Es sei kontraproduktiv, Organisationen Finanzhilfen zu verweigern, die Familienplanung förderten, erklärte die gemäßigte republikanische Senatorin Olympia Snowe in der Debatte: Auf diese Weise werde die Zahl der Abtreibungen erhöht statt gesenkt.



Fundstelle weg

 
CK - Washington.   Fundstellen verschwinden bei Internet-Veröffentlichungen schnell, berichtet Vince Poley im Misc. IT Related Legal News, Ausgabe 8.04, einem Rundschreiben des Cyberspace Law Committee der American Bar Association. Eine Studie von Michael Bugeja und Daniela Dimitrova ermittelte eine 33-prozentige Schwundrate bei online-Fundstellen in Berichten, die in fünf angesehenen Fachzeitschriften erschienen. Mehr als ein Drittel der noch funktionierenden Fundstellen verwiesen zum Zeitpunkt der Studie auf irrelevantes Material.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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