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Donnerstag, den 07. April 2005

Senat zur Abtreibung  

OH - Berlin.   Der Senat in Washington hat eine von der Bush-Regierung erlassene Regelung aufgehoben, die Finanzhilfen für ausländische Organisationen verbietet, die Abtreibungen durchführen oder gutheißen. Mit einer Mehrheit von 52 zu 46 Stimmen votierte der Senat für eine Aufhebung des Verbots. Präsident Bush hatte 2004 einen Erlass verlängert, der es der Entwicklungshilfebehouml;rde USAID untersagt, ausländische Einrichtungen zu fördern, die Abtreibungen als Mittel der Familienplanung vornehmen, finanzieren oder unterstützen.

Es sei kontraproduktiv, Organisationen Finanzhilfen zu verweigern, die Familienplanung förderten, erklärte die gemäßigte republikanische Senatorin Olympia Snowe in der Debatte: Auf diese Weise werde die Zahl der Abtreibungen erhöht statt gesenkt.


Donnerstag, den 07. April 2005

Fundstelle weg  

CK - Washington.   Fundstellen verschwinden bei Internet-Veröffentlichungen schnell, berichtet Vince Poley im Misc. IT Related Legal News, Ausgabe 8.04, einem Rundschreiben des Cyberspace Law Committee der American Bar Association. Eine Studie von Michael Bugeja und Daniela Dimitrova ermittelte eine 33-prozentige Schwundrate bei online-Fundstellen in Berichten, die in fünf angesehenen Fachzeitschriften erschienen. Mehr als ein Drittel der noch funktionierenden Fundstellen verwiesen zum Zeitpunkt der Studie auf irrelevantes Material.


Donnerstag, den 07. April 2005

Fall in der Dusche  

CK - Washington.   Die Frage des anwendbaren Rechts spielt in den Vereinigten Staaten nicht nur im internationalen Verhältnis eine Rolle. Sie stellt sich auch bei Beteiligten aus, oder Handlungen in, mehreren Staaten. Zudem muss das anwendbare Recht ermittelt werden, wenn ein Anspruch aus dem Recht eines Einzelstaates erwächst und nicht vor einem Gericht des Staates, sondern des Bundes verhandelt wird.

Diese immer bedeutsame Frage klärte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks im Fall Mary Burnham v. Humphrey Hospitality Reit Trust et al., Az. 04-3062, am 30. März 2005, der einen Ausrutscher in der Hoteldusche betrifft. Das Gericht hält das Verfahrensrecht des Bundes und das materielle Recht des Staates für anwendbar, wobei es die Beurteilung der anwendbaren Verjährungsfrist für die klageweise Geltendmachung eines Anspruches dem letzterem Recht zuschlägt.

Die Entscheidungsbegründung erläutert detailliert die wichtigen Fragen der Zustellung einer Klage an falsch bezeichnete Beklagte und ihren vermeintlichen oder richtigen Zustellungsbevollmächtigten. Für diese kann nach einzelstaatlichem Recht gelegentlich der Secretary of State einspringen, wenn der Kläger den Zustellungsbevollmächtigten eines Unternehmens im Einzelstaat nicht ermitteln kann.

Außerdem erörtert das Gericht anschaulich die Frage des Umschwingens einer Anspruchsgrundlage vom Deliktsrecht auf das Vertragsrecht, wenn der Kläger so die fristgerechte Klagezustellung binnen der längeren Frist für den Vertragsanspruch sichern will.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.