Zum einen geht es dabei um die Sicherheit des Computernetzwerkes. Zum anderen darum, wie verhindert werden kann, dass Mitarbeiter durch die Nutzung der Computer-Infrastrukur Rechte Dritter verletzen, sei es im Bereich des Urheberrechts oder des Datenschutzes.
Grundsätzlich werden zwei Wege bestritten. Einige Unternehmen verbieten generell jegliche nicht dienstliche Computernutzung und verpflichten ihre Mitarbeiter, alle anwendbaren Gesetze zu befolgen, die Rechte Dritter verletzen könnten. Andere stellen dem Mitarbeiter nur ein auf seine Nutzergruppe zugeschnittenes Minimum an Diensten zur Verfügung, die er für seine Tätigkeit benötigt.
Die beste Lösung liegt sicher in der Mitte. Zu starre Festlegungen werden oft kritisiert, da sich eine Übertretung der Regeln nie ganz verhindern lässt. Selbst eine Kündigung des betreffenden Mitarbeiters befreit das Unternehmen nicht von einer eventuellen Haftung. Zum anderen verfügen einige Mitarbeiter unter Umständen gar nicht über die notwendigen Rechtskenntnisse, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können. Da ist es oft effektiver, die Nutzung harmloser Dienste, wie private Emails, in begrenztem Umfang zuzulassen und spezielle Festlegungen zu treffen, welche Daten von Mitarbeitern verschickt werden dürfen und welche nicht.