Daher bestätigte im Rechtsstreit Northern Laminate Sales, Inc. v. Lawrence E. Davis, Az. 04-1522, am 1. April 2005 das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks das Geschworenenurteil des Bundesgerichts in New Hampshire. Die Klägerin hatte behauptet, als Mitarbeiter und Organ eines Geschäftspartners hätte der Beklagte sie deliktisch zur Verlängerung eines Kredits veranlasst, obwohl er Kenntnis von massiven Finanzengpässen seines Unternehmens besaß und diese verschwieg. Zudem täuschte er arglistig wider besseren Wissens vor, sein Unternehmen werde den Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Diese Vorgänge fanden im Bundesstaat New York am Sitz der Firma statt, die den Beklagten beschäftigte.
Die Kägerin machte den Beklagte persönlich haftbar. Die Geschworenen folgten dem Klageantrag und sprachen der Klägerin einen Schadenersatzanspruch zu. Das Bundesberufungsgericht bestätigte dieses Urteil und stellte klar, dass das Bezirksgericht seine Zuständigkeit korrekt bestimmt und nicht die Bundesverfassung verletzt hatte, wie der Beklagte es behauptete.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.