Alte Platte: Neuer Schutz
CK - Washington. Eine Schelllackplatte mit Musik der dreißiger Jahre hatte in England den Urheberrechtsschutz durch Zeitablauf verloren, doch stellte heute, am 12. April 2005, das oberste einzelstaatliche Gericht in New York fest, dass diese Musik weiterhin den Schutz des dortigen Rechts genießt.
Diese Entscheidung im Fall Capitol Records, Inc. v. Naxos of America, Inc., Az. USCOA,2 No. 30, beruht auf einer Vorlage an das New Yorker Gericht durch das dort belegene Bundesberufungsgericht.
Die Entscheidung wirkt sich auch auf Werke aus, die außerhalb des hier relevanten Ursprungslandes England ihren Schutz verloren und nicht unter den Schutz des Bundesurheberrechtes für nach dem 15. Februar 1972 geschaffene Werke fallen. Die Recording Industry of America hatte dem Gericht mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz seine Auffassung vorgetragen.
Diese Entscheidung im Fall Capitol Records, Inc. v. Naxos of America, Inc., Az. USCOA,2 No. 30, beruht auf einer Vorlage an das New Yorker Gericht durch das dort belegene Bundesberufungsgericht.
Die Entscheidung wirkt sich auch auf Werke aus, die außerhalb des hier relevanten Ursprungslandes England ihren Schutz verloren und nicht unter den Schutz des Bundesurheberrechtes für nach dem 15. Februar 1972 geschaffene Werke fallen. Die Recording Industry of America hatte dem Gericht mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz seine Auffassung vorgetragen.