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Freitag, den 15. April 2005

Knapp 12 Stunden  

CK - Washington.   In knapp 12 Stunden läuft die landesweite Steuererklärungs- und -zahlungsfrist für Einkünfte natürlicher Personen im Jahr 2004 ab. Die Presse hat sich wie jedes Jahr darauf eingeschossen, und Witze über das Bundessteueramt, wie The IRS = theirs, zirkulieren durch das Internet.

An manchen Orten, wie in der Hauptstadt Washington und dem Nachbarstaat Maryland, sind nur zwei Steuererklärungen fällig: Die erste für den Bund und die zweite für den Staat. Das gilt, wenn der Staat freundlicherweise auf sein Formular die Kreis- und Stadteinkommensteuer miteintragen lässt und vielleicht sogar mitkassiert und weiterleitet.

Wessen Einkommen nicht der Quellensteuer unterfällt, darf heute noch weitere Formulare einreichen und die nötigen Schecks beilegen: Die Estimated Tax für das erste Quartal wird heute ebenfalls fällig, jedenfalls beim Bund und manchen Staaten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.