Das Gericht bestimmte, dass das Untergericht im Anerkennungsverfahren nicht lediglich die Feststellung des Schiedsgerichts hinnehmen durfte, die Tochter sei eine Briefkastenfirma der Mutter und daher wirke die Schiedsklausel auch für die Mutter. Vielmehr müsse das Gericht ermitteln, in welcher Weise sich die Mutter der Schiedsklausel unterworfen habe. Dies sei auf vielerlei Wegen möglich, so aufgrund einer Durchgriffshaftung, einer Vertreterstellung oder auch eine Zession.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.