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Dienstag, den 19. April 2005

EV gegen und mit Spammern  

CK - Washington.   Eine einstweilige Verfügung verbietet den Spammern Scott J. Filary und Donald E. Townsend das weitere Spammen mit EMail. Die EV vor dem Amtsgericht in Tampa in Sachen State of Florida v. Filary et al., Az. 04-02976, ist vom Vertreter des Justizministeriums Floridas und dem Anwalt der Beklagten unterzeichnet, weil sie einvernehmlicher Natur ist. Sie verbietet den Beklagten acht Arten von Aktivitäten, darunter auch Vermögensveränderungen ohne Erlaubnis des Gerichts. Im Gegenzug für ihre Mitwirkung wurden die Spammer anscheinend nicht dem Lynchmob ausgeliefert.


Dienstag, den 19. April 2005

Anerkennung ägyptischen Schiedsspruchs  

CK - Washington.   Die Anerkennung eines ägyptischen Schiedsspruchs versagte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 14. April 2005 im Fall Sarhank Group v. Oracle Corporation, Az. 02-9383, wegen des fehlenden Nachweises, dass eine in das Schiedsverfahren einbezogene Muttergesellschaft die Schiedsklausel im allein auf die ägyptische Partei und eine zypriotische Tochtergesellschaft lautenden gewerblichen Vertrag unterzeichnet hatte.

Das Gericht bestimmte, dass das Untergericht im Anerkennungsverfahren nicht lediglich die Feststellung des Schiedsgerichts hinnehmen durfte, die Tochter sei eine Briefkastenfirma der Mutter und daher wirke die Schiedsklausel auch für die Mutter. Vielmehr müsse das Gericht ermitteln, in welcher Weise sich die Mutter der Schiedsklausel unterworfen habe. Dies sei auf vielerlei Wegen möglich, so aufgrund einer Durchgriffshaftung, einer Vertreterstellung oder auch eine Zession.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.