Der Zoll hatte vor einem Abflug von Film- und Musikklubs widerrechtlich erworbene Waren eines Fluggastes untersucht und beschlagnahmt, nachdem der Zoll das Fehlen von Ausfuhrerklärungen für die Waren im Wert von $69.560 feststellte. Im Strafprozess beantragte der Angeklagte, das Durchsuchungsergebnis wegen des Verstoßes gegen den Vierten Verfassungszusatz nicht als Beweis zuzulassen. Das Gericht bestimmte jedoch, dass auch bei der Ausfuhr die Ausnahme Anwendung findet. Das Durchsuchungsergebnis stellte daher ein zulässiges Beweismittel dar.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.