• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 01. Mai 2005

Schiedsrecht verwirkt  

CK - Washington.   Das Schiedsrecht wird durch aktive Beteiligung einer Partei an einem Klageverfahren vor ordentlichen Gerichten verwirkt, bestätigte das Obergericht des Staates Nevada im Verfahren Nevada Gold & Casinos, Inc. et al. v. American Heritage, Inc. et al., Az. 40757, 121 Nev. Adv. Op. No. 9, am 28. April 2005.

Die Parteien hatten sich vertraglich auf Schlichtungs- und Schiedsverfahren geeinigt. Später klagten sie in zwei Staaten vor ordentlichen Gerichten und forderten auch förmlich zum Schiedsverfahren auf, obwohl kein Schlichtungsverfahren statt gefunden hatte. Im Rahmen der Gerichtsverfahren verwirkten sie den Schiedsanspruch, weil sie sich vollständig dem ordentlichen Verfahren unterworfen und die jeweilige Gegenseite durch prozessuale Maßnahmen zu erheblichen Kosten und anderem Aufwand verpflichtet und präjudiziert hatten.

Dieser Aufwand, der auch das Beweisausforschungsverfahren, Discovery, einschloss, würde durch ein Schiedsverfahren dupliziert, was das Schiedsgesetz zu vermeiden sucht, vgl. Kelly v. Golden, 352 F.3d 344 (8th Cir. 2003); Uwaydah v. Van Wert County Hospital, 246 F. Supp. 2d 808 (N.D. Ohio 2002).


Sonntag, den 01. Mai 2005

Impfgericht und Produkthaftung  

CK - Washington.Für die Produkthaftung bei Impfstoffen sieht der National Childhood Vaccine Act in 42 USC §300aa-11(a)(2)(A) eine Haftungsbeschränkung auf einen Schadensersatz in Höhe von $1.000 sowie die vorrangige sachliche Zuständigkeit des United States Court of Federal Claims vor, den das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks in Sachen Mable Annette Hughes McDonal et al. v. Abbott Laboratories, Inc. et al., Az. 02-60773, am 26. April 2005 das Impfgericht, Vaccine Court, nennt.

Der Fall betrifft die Frage der materiellen Zuständigkeit ebenso wie die Abgrenzung zwischen den parallelen Bundes- und Einzelstaatsgerichten. Die McDonals halten das Gesetz für unanwendbar, weil der Schaden aus einem Zusatzstoff zum Impfstoff herrühre; sie erstreben die Verweisung der Klage an das einzelstaatliche Gericht. Jenes fürchten jedoch die zahlreichen in- und ausländischen Beklagten als fremden- und unternehmensfeindlich; sie wünschen die Abweisung der Klage, die dann nach den Vaccine Rules neu vor dem Washingtoner Sondergericht des Bundes aufzurollen wäre.

Auf der Grundlage des Präzedenzfalles Moss v. Merck & Co., 381 F3d 501, 503 (5h Cir. 2004), gelangt das Gericht zum Ergebnis, dass die Haftungserleichterung für den konkreten Zusatzstoff Thimerosal nicht greift.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.