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Dienstag, den 31. Mai 2005

Deep Throat enthüllt  

.   Soeben hat die Washington Post bestätigt, dass der als Deep Throat bezeichnete Zeuge ein ehemaliger Mitarbeiter des Federal Bureau of Investigation war. Der heute 91 Jahre alte W. Mark Felt diente während des Nixon-Watergate-Skandals als Nummer 2 im FBI. Das FBI hat noch nicht Stellung genommen.

John D. O'Connor berichtete in Vanity Fair zuerst von der Enthüllung Felts, dessen Identität seit den frühen siebziger Jahren unentdeckt blieb. Nixon trat von seinem Amt zurück, und zahlreiche Mitglieder seiner Präsidentschaft wurden wegen ihrer Straftaten verurteilt.


Dienstag, den 31. Mai 2005

Paraphe bei Schiedsklausel  

.   Nach dem Recht Kaliforniens setzt die Wirksamkeit einer Schiedsklausel die Paraphe der Beteiligten voraus. Im Fall John Westra et al. v. Marcus & Millichap Real Estate Investment Brokerage Company, Inc. et al., Az. A107322, entschied das erste Berufungsgericht Kaliforniens am 19. Mai 2005 jedoch, dass diese Regel vom bundesrechtlichen Federal Arbitration Act überlagert und abbedungen wird.

Eine Maklerin hatte die Klausel auf dem eigenen Vertragsformular nach der Paraphierung durch die beteiligten Vertragsparteien nicht selbst paraphiert. Ihre Vergütung bemaß sich nach einem anderen Vertrag. Als nach einem Streit die Maklerin und von ihr vertretenen Parteien die andere Partei zum Schiedsverfahren zwingen wollten, erhob diese den Einwand, dass die Schiedsklausel wegen der fehlenden Paraphe nicht wirksam geworden sei.

Das Berufungsgericht stellte eine Bindung aller Parteien an die Schiedsklausel fest, nachdem es andere Merkmale für den Beitritt der Maklerin ermittelte, insbesondere das Vertretungsverhältnis, aufgrund dessen die Maklerin mit dem Geschäftsherrn als an die Klausel gebunden anzusehen sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.