Zwar entsteht der Eindruck, das Sammelklagensystem weise irreguläre Werbe- und Vergütungspraktiken und rechtstaatsfeindliche Nötigungs- oder gar Erpressungselemente auf, doch haben sich die im allgemeinen mit Gutscheinen abgespeisten Kläger noch nicht zu einer Klägergruppe zusammen geschlossen, um gegen den offensichtlichen Mißbrauch vorzugehen.
Zwar entsteht der Eindruck, das Sammelklagensystem weise irreguläre Werbe- und Vergütungspraktiken und rechtstaatsfeindliche Nötigungs- oder gar Erpressungselemente auf, doch haben sich die im allgemeinen mit Gutscheinen abgespeisten Kläger noch nicht zu einer Klägergruppe zusammen geschlossen, um gegen den offensichtlichen Mißbrauch vorzugehen.
Den bereits eingereichten Stellungnahmen ist ein erheblicher Frust anzumerken. Einige Schreiber wenden sich gegen die Bezeichnung CAN-SPAM als grundlegenden Fehler. Andere drücken Furcht aus, weil sie als Empfänger anscheinend Personen mit ungewöhnlichem Geschmack bekannt sind. Eine rechte Auseinandersetzung zeigt sich bei dem Vorschlag, die Opt-Out-Aktivierungsfrist von 10 auf 3 Tage zu stutzen. Tante Emma-Läden, aber auch ein Walmart-Supermarkt in Kalifornien, sortieren EMailanschriften in Handarbeit und halten drei Tage für zu knapp, während technisch versierte Empfänger dem Amt bestätigen, dass ein gut organisierter EMailer das Opt-Out binnen Sekunden aktivieren kann.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.