• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 01. Juni 2005

Werbung für Sammelklagen  

.   Sammelklagen führen regelmäßig nicht zu realistischen Entschädigungen für die der Klasse angeschlossenen Kläger, sondern sind primär für die großzügige Honorierung der Anwälte bekannt, die erst den Anlass zur Klage gefunden und dann einige Kläger gesammelt haben. Sie sind die Truppen, mit denen die Überrumpelung der Beklagten durch eine Sammelklage begonnen werden kann.

Bei Lawyers and Settlements werden regelmäßig die neuesten Projekte dieser Art vorgestellt, wobei auch vor reißerischer Werbung keine Scheu besteht: Viagra Blindness Class Action Being Filed - Join Now lautet es heute in der Spalte Hot Issues.

Ohne Kläger keine Klage, kein Honorar. Daher ist die Werbung unter einem kanzleiunabhängigen Banner verständlich. Champerty würde die direkte Werbung verbieten. Der Anbieter der Webseite operiert daher als selbständiges Marketing-Unternehmen, dem wohlweislich keine Anwälte angehören und das vorsichtshalber ein paar Meilen jenseits der US-kanadischen Grenze angesiedelt ist.

Der Begriff Settlements deutet auf das wesentliche Element des Sammelklagen-Geschäftsmodells hin: Im Blitzkrieg den Gegner zum Vergleich zwingen. Und wie? Na, durch den Druck der Öffentlichkeitsarbeit natürlich, zu dem das Webangebot von Lawyers and Settlements sein Teil beisteuert.

Zwar entsteht der Eindruck, das Sammelklagensystem weise irreguläre Werbe- und Vergütungspraktiken und rechtstaatsfeindliche Nötigungs- oder gar Erpressungselemente auf, doch haben sich die im allgemeinen mit Gutscheinen abgespeisten Kläger noch nicht zu einer Klägergruppe zusammen geschlossen, um gegen den offensichtlichen Mißbrauch vorzugehen.


Mittwoch, den 01. Juni 2005

Spam frustriert, Opt-Out auch  

.   Am 12. Mai 2005 ersuchte das Verbraucherschutzamt die Öffentlichkeit um Anmerkungen zu klarstellenden Verordnungen zum Spamverhütungsgesetz CAN-SPAM als regulatorisches Projekt 16 C.F.R. Part 316: Project No. R411008: Definitions, Implementation, and Reporting Requirements Under the CAN-SPAM Act of 2003: Notice of Proposed Rulemaking and Request for Public Comment. Die Frist zur Abgabe von Kommentaren läuft bis zum 27. Juni 2005.

Den bereits eingereichten Stellungnahmen ist ein erheblicher Frust anzumerken. Einige Schreiber wenden sich gegen die Bezeichnung CAN-SPAM als grundlegenden Fehler. Andere drücken Furcht aus, weil sie als Empfänger anscheinend Personen mit ungewöhnlichem Geschmack bekannt sind. Eine rechte Auseinandersetzung zeigt sich bei dem Vorschlag, die Opt-Out-Aktivierungsfrist von 10 auf 3 Tage zu stutzen. Tante Emma-Läden, aber auch ein Walmart-Supermarkt in Kalifornien, sortieren EMailanschriften in Handarbeit und halten drei Tage für zu knapp, während technisch versierte Empfänger dem Amt bestätigen, dass ein gut organisierter EMailer das Opt-Out binnen Sekunden aktivieren kann.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.