Klagezustellung macht krank
CK • Washington. Die Zustellung einer Klage habe ihre Krankheit verschlimmert und anderen haftungsbegründenden Schaden ausgelöst, argumentierte die Klägerin im Fall Terrie Elizabeth Ridpath, Lon E. Ridpath v. Howard Lloyd Pederson et al., Az. 04-2879. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks wies ihre Klage nach einer Schlüssigkeitsprüfung am 16. Mai 2005 ab.
Die Klägerin hätte den Fall über die Schlüssigkeitsprüfung hinaus vor die Zivilgeschworenen, die Jury, bringen können, wenn sie gutachterliche Unterstützung besessen hätte. Ihre unbelegten Behauptungen eines Traumas aufgrund der Klagezustellung waren nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Präzedenzfallrecht und ihren eigenen Erklärungen im Rahmen ihrer Vernehmung, der Deposition, im Ausforschungsbeweisverfahren, der Discovery, in Einklang zu bringen.