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Freitag, den 03. Juni 2005

Klagezustellung macht krank

 
.   Die Zustellung einer Klage habe ihre Krankheit verschlimmert und anderen haftungsbegründenden Schaden ausgelöst, argumentierte die Klägerin im Fall Terrie Elizabeth Ridpath, Lon E. Ridpath v. Howard Lloyd Pederson et al., Az. 04-2879. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks wies ihre Klage nach einer Schlüssigkeitsprüfung am 16. Mai 2005 ab.

Die Klägerin hätte den Fall über die Schlüssigkeitsprüfung hinaus vor die Zivilgeschworenen, die Jury, bringen können, wenn sie gutachterliche Unterstützung besessen hätte. Ihre unbelegten Behauptungen eines Traumas aufgrund der Klagezustellung waren nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Präzedenzfallrecht und ihren eigenen Erklärungen im Rahmen ihrer Vernehmung, der Deposition, im Ausforschungsbeweisverfahren, der Discovery, in Einklang zu bringen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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