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Freitag, den 03. Juni 2005

Klagezustellung macht krank  

.   Die Zustellung einer Klage habe ihre Krankheit verschlimmert und anderen haftungsbegründenden Schaden ausgelöst, argumentierte die Klägerin im Fall Terrie Elizabeth Ridpath, Lon E. Ridpath v. Howard Lloyd Pederson et al., Az. 04-2879. Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks wies ihre Klage nach einer Schlüssigkeitsprüfung am 16. Mai 2005 ab.

Die Klägerin hätte den Fall über die Schlüssigkeitsprüfung hinaus vor die Zivilgeschworenen, die Jury, bringen können, wenn sie gutachterliche Unterstützung besessen hätte. Ihre unbelegten Behauptungen eines Traumas aufgrund der Klagezustellung waren nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Präzedenzfallrecht und ihren eigenen Erklärungen im Rahmen ihrer Vernehmung, der Deposition, im Ausforschungsbeweisverfahren, der Discovery, in Einklang zu bringen.


Freitag, den 03. Juni 2005

Freitag, den 03. Juni 2005

Personalien  

.   Wie lang darf die Polizei einen Bürger verfassungsvereinbar festhalten, um seine Personalien zu prüfen? Im Fall United States of America v. Chaka Toure Hutchinson, Az. 03-3147, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 31. Mai 2005, dass die Polizei bis zu fünf Minuten in Anspruch nehmen darf, um Personalien in einen Rechner in einem Polizeifahrzeug einzuspeisen und eine Antwort aus einer umfassenden Datenbankabfrage abzuwarten.

Hier hatte das Datenbanksystem nicht richtig funktioniert, sodass die Abfrage länger als üblich dauerte. Der festgehaltene Bürger glaubte darin eine Verletzung des vierten Verfassungszusatzes in der Auslegung des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten im Präzedenzfall Terry v. Ohio, 392 US 1 (1968) zu sehen:
No right is held more sacred, or more carefully guarded, by the common law, than the right of every individual to the possession and control of his own person, free from all restraint or interference of others, unless by clear and unquestionable authority of law. A.a.O. S.9.
Das Gericht hielt den Eingriff für no longer than was necessary to effectuate the purpose of the stop gemäß Florida v. Royer, 460 US 500 (1983), wonach der Zweck das Mittel heiligt. Daher beurteilte es die gesamte Überprüfung als verfassungsgemäß.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.