×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 09. Juni 2005

Dr. h.c. Jackson bleibt unschuldig

 
CK - Washington.   In dem seit Anfang Februar 2005 laufenden Geschworenenstrafverfahren The People of the State of California v. Michael Jackson, Az. 03-12-098996, ist der 46-jährige Gesangs- und Tanzdarbieter Dr. h.c. Michael Jackson noch nicht für schuldig erklärt worden.

Das Strafverfahren vor dem Superior Court of California im Kreise Santa Barbara erregt die Aufmerksamkeit der Medien. Eine kurze Beratungszeit der Jury bedeutet oft einen Freispruch, während eine lange Beratung eher auf einen Schuldspruch oder Mistrial deutet.



Biblisches Vorbild

 
.   War im Garten Eden nicht der Apfel ein Ding des Teufels? Heute spekuliert Ed Foster im GripeLog, dass Apple Computer seine Klagen gegen Apple-Freunde wegen Produktenthüllungen nur angestrengt hat, um ihnen einen solchen Schrecken einzujagen, dass sie ja nicht vorzeitig über den geplanten Einsatz von x86-Prozessoren berichten.

Der Coup gelang Apple. Aber hat das Unternehmen vielleicht den Rechtsweg missbraucht, fragt Foster.

Vorberichte: Apple Blogger-Provider verurteilt; Schutz für Webberichte ; Blogger als Amicus Curiae.



Schutz ungleich behandelter Ausländer

 
.   Im Fall Vladimir Shekoyan v. Sibley International, Az. 04-7040, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 3. Juni 2005, dass im Ausland beschäftigte Ausländer, auch wenn sie mit einer amerikanischen Daueraufenthaltsberechtigung ausgestattet sind, nicht den Antidiskriminierungsschutz nach Title VII beanspruchen dürfen.

Der angestellte, ins Ausland entsandte Kläger war nach seinen Hinweisen auf buchhalterische Unregelmäßkeiten des Arbeitgebers entlassen worden. Er war auch wegen seines Akzentes bekrittelt worden. Das Gericht entschied, dass ein Anspruch auf Entschädigung wegen einer Vergeltungskündigung nach dem False Claims Act unbewiesen und ein Anspruch wegen der Ungleichbehandlung nach Title VII bei einem ins Ausland entsandten Ausländer undurchsetzbar war.



In Bild und Ton vergriffen

 
.   Wenn die eigene Alma Mater ihren Top-Rang im Recht des geistigen Eigentums preist, aber dann lediglich die Leiter der Motions Pictures Association of America, Alumnus Dan Glickman, und der Recording Industry Association of America, Alumnus Neil Portnow, in ihrem George Washington University-GWmagazine-Bericht The Entertainers aufführt, darf nicht unerwähnt bleiben, dass diese Universität auch hervorragende IP-Lawyer hervorbringt, die die Geeks und den technischen Fortschritt gegen die archaische Denkweise der Musik- und Filmfritzen verteidigen. Auch in Deutschland finden sich zahlreiche Absolventen dieser IP-Uni.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER