Fachbuch, Fachprogramm, Lizenzen
CK • Washington. Der beklagte Verlag erwarb alle Rechte an einem Steuerfachbuch der Kläger. Er ließ von Programmierern ein Steuerfachprogramm schreiben, das auf dem Buch basierte. Er zahlte Klägern und Programmierern Lizenzgebühren. Später verkaufte er die Geschäftssparte einem anderen Verlag, der in alle Rechte und Pflichten aus den Verträgen eintrat.
Die Klägern betrachteten den Spartenverkauf als lizenzpflichtiges Ereignis, verloren jedoch mit dieser Vorstellung vor dem Schiedsgericht und den ordentlichen Gerichten, siehe Postlewaite v. McGraw-Hill, Inc., 10 Fed. Appx 16 (2nd Cir. 2001). Im Fall Philip F. Postlewaite, John S. Pennel v. McGraw-Hill, Inc., Az. 04-2095-cv, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 9. Juni 2005 die mit einer zweiten Klage geltend gemachte Behauptung der Kläger, einen Anspruch aus der Übertragung der Programmrechte im Rahmen der Spartenverkaufs herleiten können.
Das Gericht hält den Anspruch für absurd. In seiner Begründung erklärt es die Grundregeln für die Vertragsauslegung. Es stellt fest, dass die Verträge über das Buch und das Programm unabhängig voneinander wirken und die Kläger über den Programmiervertrag kein abgespaltenes Verwertungsrecht zu ihren Gunsten erhalten.
Die Entscheidung ist trotz der absurden Argumente der Kläger lesenswert, da sie wichtige Fragen des amerikanischen Urheber- und Vertragsrechts im Verhältnis Verfasser - Verlag - Programmierer erörtert. Auch die Frage der rechtlichen Auswirkungen eines Asset Purchase im Rahmen eines Spartenverkaufs auf Verfasser und Softwarehersteller wird klar beschrieben.
Die Entscheidung ist trotz der absurden Argumente der Kläger lesenswert, da sie wichtige Fragen des amerikanischen Urheber- und Vertragsrechts im Verhältnis Verfasser - Verlag - Programmierer erörtert. Auch die Frage der rechtlichen Auswirkungen eines Asset Purchase im Rahmen eines Spartenverkaufs auf Verfasser und Softwarehersteller wird klar beschrieben.