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Sonntag, den 12. Juni 2005

Fachbuch, Fachprogramm, Lizenzen  

.   Der beklagte Verlag erwarb alle Rechte an einem Steuerfachbuch der Kläger. Er ließ von Programmierern ein Steuerfachprogramm schreiben, das auf dem Buch basierte. Er zahlte Klägern und Programmierern Lizenzgebühren. Später verkaufte er die Geschäftssparte einem anderen Verlag, der in alle Rechte und Pflichten aus den Verträgen eintrat.

Die Klägern betrachteten den Spartenverkauf als lizenzpflichtiges Ereignis, verloren jedoch mit dieser Vorstellung vor dem Schiedsgericht und den ordentlichen Gerichten, siehe Postlewaite v. McGraw-Hill, Inc., 10 Fed. Appx 16 (2nd Cir. 2001). Im Fall Philip F. Postlewaite, John S. Pennel v. McGraw-Hill, Inc., Az. 04-2095-cv, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 9. Juni 2005 die mit einer zweiten Klage geltend gemachte Behauptung der Kläger, einen Anspruch aus der Übertragung der Programmrechte im Rahmen der Spartenverkaufs herleiten können.

Das Gericht hält den Anspruch für absurd. In seiner Begründung erklärt es die Grundregeln für die Vertragsauslegung. Es stellt fest, dass die Verträge über das Buch und das Programm unabhängig voneinander wirken und die Kläger über den Programmiervertrag kein abgespaltenes Verwertungsrecht zu ihren Gunsten erhalten.

Die Entscheidung ist trotz der absurden Argumente der Kläger lesenswert, da sie wichtige Fragen des amerikanischen Urheber- und Vertragsrechts im Verhältnis Verfasser - Verlag - Programmierer erörtert. Auch die Frage der rechtlichen Auswirkungen eines Asset Purchase im Rahmen eines Spartenverkaufs auf Verfasser und Softwarehersteller wird klar beschrieben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.