×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 13. Juni 2005

Senat bedauert Lynchings

 
.   Wie ein Lauffeuer verbreitete sich in Nord und Süd der USA das Lynching. Trotz dringender Mahnungen verschiedener Präsidenten, bundesgesetzgeberisch gegen den Trend einzuschreiten, weigerte sich der Senat im 19. und 20. Jahrhundert.

Heute, am 13. Juni 2005, raffte er sich zu einer förmlichen Entschuldigung auf der Grundlage des Entwurfs S.Res. 39 der Südstaatensenatorin Mary L. Landrieu aus Louisiana auf.




Versicherungspolice mit Schiedsklausel

 
.   Im Fall Alticor, Inc. v. National Union Fire Insurance Co. of Pittsburgh, PA, Az. 04-1080, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 8. Juni 2005 die Frage, ob eine Schiedsklausel in einem Vertrag über die Zahlungsmodalitäten von Versicherungsprämien sowie der Erstattung des Eigenbehalts auf die diesem Vertrag zugrundeliegende Versicherungspolice anwendbar ist.

Sowohl die ablehnende Mehrheitsbegründung als auch die zustimmende Mindermeinung führen auf der Grundlage des Präzedenzfalles des Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Sachen Mitsubishi Motors Corp. v. Soler Chrysler-Plymouth, Inc., 473 US 614 (1985), überzeugende Argumente an, wie die konkrete Konstellation beider Verträge nach dem Mandat des Supreme Court in Washington, im Zweifel auf die Schiedsgerichtsbarkeit zu entscheiden, und dem Federal Arbitration Act zu werten ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER