So entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 8. Juni 2005 in Sachen Donald Bennett et al. v. City of Eastpointe, Az. 03-2204. Die Parteien müssen vor der Entscheidung über die Erwägungen des Gerichts unterrichtet werden. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, vor einer beabsichtigten Abweisung etwa fehlende Stellungnahmen nachzureichen.
Der Fall betrifft Rassentrennungsfragen im Zusammenhang mit dem Radfahren schwarzer Kinder in einer weißen Wohngegend, und die Entscheidungsbegründung geht daher auch auf die verfassungs- und zivilrechtlichen Fragen der diskriminierenden Ausübung der Staatsgewalt ein, wenn eine Minderheit zielgerichtet von der Polizei unter Vorwänden behindert wird.