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Samstag, den 18. Juni 2005

Überraschung: Abweisung!  

.   Eine Klagabweisung im Frühstadium eines Zivilverfahrens darf als summary Judgment zwar sua sponte vom Richter erklärt werden. Damit darf das Gericht jedoch nicht die Parteien überraschen.

So entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 8. Juni 2005 in Sachen Donald Bennett et al. v. City of Eastpointe, Az. 03-2204. Die Parteien müssen vor der Entscheidung über die Erwägungen des Gerichts unterrichtet werden. Sie sollen die Gelegenheit erhalten, vor einer beabsichtigten Abweisung etwa fehlende Stellungnahmen nachzureichen.

Der Fall betrifft Rassentrennungsfragen im Zusammenhang mit dem Radfahren schwarzer Kinder in einer weißen Wohngegend, und die Entscheidungsbegründung geht daher auch auf die verfassungs- und zivilrechtlichen Fragen der diskriminierenden Ausübung der Staatsgewalt ein, wenn eine Minderheit zielgerichtet von der Polizei unter Vorwänden behindert wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.