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Dienstag, den 21. Juni 2005

Verjährt laufende Zahlpflicht?

 
.   Im Fall Weis-Buy Services, Inc. et al. v. Ralph Paglia, Jr. et al., Az. 04-1890, prüfte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2005, ob eine fortlaufenden Zahlungsverpflichtung aus Lieferungen, die durch einen pfandähnlichen Trust gesichert sind, verjähren können, wenn die treuhänderischen Pflichten durch Nichtzahlung fortlaufend verletzt werden.

Der Trust ergibt sich gesetzlich aus dem Perishable Agricultural Commodities Act of 1930, 7 USC §§499a-499s, und schützt Landwirte bei Warenlieferungen statt des hier unüblichen Eigentumsvorbehalts.

Das Gericht entschied, dass sich die Zahlungsverpflichtung nach dem allgemeinen Verjährungsrecht beurteilt und die Verletzung nicht fortlaufender Natur ist, die das Verjährungsdatum hinausschiebt, selbst wenn sich die Verletzung der Treuhänderpflicht anders bemisst.



Versicherer im fremden Staat

 
.   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks entschied im Fall John Michael McGow v. Billy Joe McCurry et al., Az. 04-14368, am 14. Juni 2005, dass ein Versicherer, der KFZ-Unfälle in jedem Einzelstaat der USA abdeckt, auch in jedem Einzelstaat verklagt werden kann. Er unterwirft sich der Zuständigkeit der Gerichte aller Staaten, solange er den Deckungsschutz nicht auf bestimmte Staaten beschränkt, was den wirtschaftlichen Zweck einer KFZ-Versicherung verfehle.

Zudem erörterte das Gericht ausführlich das internationale Privatrecht, Conflicts of Laws, des Gerichtsstaates Georgia, um zum Ergebnis zu gelangen, dass dieses auf das Recht des Staates Michigan verweist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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