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Dienstag, den 21. Juni 2005

Versicherer im fremden Staat  

.   Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks entschied im Fall John Michael McGow v. Billy Joe McCurry et al., Az. 04-14368, am 14. Juni 2005, dass ein Versicherer, der KFZ-Unfälle in jedem Einzelstaat der USA abdeckt, auch in jedem Einzelstaat verklagt werden kann. Er unterwirft sich der Zuständigkeit der Gerichte aller Staaten, solange er den Deckungsschutz nicht auf bestimmte Staaten beschränkt, was den wirtschaftlichen Zweck einer KFZ-Versicherung verfehle.

Zudem erörterte das Gericht ausführlich das internationale Privatrecht, Conflicts of Laws, des Gerichtsstaates Georgia, um zum Ergebnis zu gelangen, dass dieses auf das Recht des Staates Michigan verweist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.