Botschaft: Organ der Rechtspflege
VH - Washington. Beim juristischen Kolloquium für Referendare des
Capital Area Chapter der German American Law Association am 24. Juli 2005 in der
deutschen Botschaft vermittelte Konsul Johannes Moosburner einen umfassenden
Einblick in die Haupttätigkeitsfelder des Konsulats in der Hauptstadt.
Das Konsulat stellt für die im Ausland ansässigen Deutschen in
rechtlichen Angelegenheiten eine wichtige Verbindungsstelle nach Deutschland dar
und versteht sich somit als Dienstleistungsbehörde. Neben der Erteilung von
Visen erstreckt sich die konsularische Hilfe auch auf die Betreuung deutscher
USA-Besucher in Notfällen, wie im Fall des Verlustes oder Diebstahls von
Ausweispapieren, Kreditkarten oder in Krankheitsfällen. Ebenso umfasse die
konsularische Tätigkeit die Überführung und Erleichterung der
Identifizierung deutscher Staatsangehöriger im Todesfall.
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tätigkeitsbereich eines Notars werde die Konsularabteilung vorrangig in Form der Beurkundung sowie der rechtlichen Beratung hinsichtlich der möglichen Beantragung von Erbscheinen aktiv. Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts, IPR, spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Im strafrechtlichen Rahmen ist neben der Rechtshilfe die Betreuung deutscher Staatsangehöriger, die in Amerika zu Tode verurteilt sind, und anderer Strafgefangener bedeutsam. Die Fragen der Referendare erörterte Konsul Moosburner im weiteren Verlauf des Kolloquiums und erklärte zudem die Anforderungen an Bewerber für den diplomatischen Dienst.
Bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Tätigkeitsbereich eines Notars werde die Konsularabteilung vorrangig in Form der Beurkundung sowie der rechtlichen Beratung hinsichtlich der möglichen Beantragung von Erbscheinen aktiv. Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts, IPR, spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Im strafrechtlichen Rahmen ist neben der Rechtshilfe die Betreuung deutscher Staatsangehöriger, die in Amerika zu Tode verurteilt sind, und anderer Strafgefangener bedeutsam. Die Fragen der Referendare erörterte Konsul Moosburner im weiteren Verlauf des Kolloquiums und erklärte zudem die Anforderungen an Bewerber für den diplomatischen Dienst.