Der Entwurf S. 714, Junk Fax Prevention Act of 2005, der nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet wird, enthält bedeutsame Lücken. Beispielsweise wird als Zustimmung zum Erhalt von Werbefaxen die Veröffentlichung einer Telefaxnummer auf einer Seite im Internet bezeichnet, siehe neuer 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II).
Solche Bestimmungen können sich mit einem Trend zur Veröffentlichungspflicht für Kontaktdaten im Internet beißen, der jedoch primär im Rest der Welt zu entdecken ist. In den USA ist der Internet-Teilnehmer hingegen - auch durch solche Bestimmungen - gehalten, seine Kontaktdaten gerade nicht im Internet preiszugeben.