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Mittwoch, den 29. Juni 2005

Fax Spam: halbherziges Verbot

 
.   Auf ein halbherziges Telefax-Spam-Verbot für unerwünschte Werbung haben sich im Kongress der Senat und das Haus geeinigt.

Der Entwurf S. 714, Junk Fax Prevention Act of 2005, der nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet wird, enthält bedeutsame Lücken. Beispielsweise wird als Zustimmung zum Erhalt von Werbefaxen die Veröffentlichung einer Telefaxnummer auf einer Seite im Internet bezeichnet, siehe neuer 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II).

Solche Bestimmungen können sich mit einem Trend zur Veröffentlichungspflicht für Kontaktdaten im Internet beißen, der jedoch primär im Rest der Welt zu entdecken ist. In den USA ist der Internet-Teilnehmer hingegen - auch durch solche Bestimmungen - gehalten, seine Kontaktdaten gerade nicht im Internet preiszugeben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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