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Dienstag, den 05. Juli 2005

Umwelthaftung und anwendbares Recht  

VH - Washington.   Der Fall Berg vs. Norge Corporation, Magic Chef Corporation et al., Az. 01-35807 D.C. CV-00-00151JWS, illustriert den Ausgleich zwischen einzelstaatlichem und Bundesrecht.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 24. Juni 2005 in dieser das Umweltrecht betreffenden Haftungssache unter anderem die Auslegung des Begriffs arranger liability. Dieses Haftungsmerkmal wird im Recht von Alaska, AS § 46.03.822(a)(4), und im Bundesumweltgesetz, dem Comprehensive Environmental Response, Compensation, and Liability Act, CERCLA, 42 U.S.C.§§9601-9675, geregelt.

Obwohl der Fall vom Bundesgericht zu entscheiden war, war das einzelstaatliche Recht anwendbar. Das Recht Alaskas hatte den Begriff nicht in Präzedenzfällen definiert, und das Bundesgericht konnte dem einzelstaatlichen Rechtssystem nicht vorgreifen. Daher verwies es die Definitionsklärung an das Obergericht des Staates, um eine Interpretation des Begriffs arranger liability zur Beurteilung des Verhältnisses des Rechts Alaskas zum Bundesrecht zu erhalten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.