• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 14. Juli 2005

Werbung und Redefreiheit  

.   In Sachen Prime Media, Inc. v. City of Brentwood, Az. 04-5012, prüfte das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks die Verfassungsvereinbarkeit örtlicher Bestimmungen, die Werbetafeln auf eine Höhe von sechs Fuß, eine Fläche von 120 Quadratfuß und ihren Platz auf den Standort des beworbenen Unternehmens beschränken. Das klagende Werbeunternehmen hält die Kommunalverordnung für eine Verletzung der Redefreiheitsgarantie der Bundesverfassung, des First Amendment.

Das Gericht stellte zur Begrenzung von Höhe und Fläche fest, dass die Verordnung im Rahmen der Zeit, Ort und Art-Verfassungsdoktrin bleibt und nicht den Inhalt der Rede regelt oder steuert. Zudem läßt sie hinreichend Raum für alternative Wege, das Rederecht auszuüben. Die Stadt hat verfassungsgerecht mit dem geringstmöglichen Eingriff ihr Ziel realisiert, die Verschandelung des Stadtbildes zu verhindern, und hätte verfassungsrechtlich weiter gehen dürfen. Die Standortbeschränkungsfrage verwies das Gericht an die Unterinstanz zurück, das sie im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs prüfen muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.