Vielleicht liegt es an rechtlichen Vorgaben. Anspruch ab 55, 60, 65 auf den finanziell geordneten Lebensabend ersetzt den Antrieb auf Neues. Klar, auch in den USA kann man sich früh vom Arbeitsleben absetzen, aber jeder hat das Recht, solange zu arbeiten, bis am Schreibtisch oder Werkstock das verlängerte Nickerchen folgt.
Besucht man Deutschland, erhält man den Eindruck, diese Einstellung sei eher krankhaft als nachahmenswert. Wahrscheinlich hat man dort kaum noch Gelegenheit, vom Kollegen im Alter von 70 oder 80 Jahren zu lernen. Das Gefühl, vor der Pension noch ein paar Jahre notgedrungen und entmotiviert abreißen zu müssen, schleicht sich nicht ein.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.