• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 20. Juli 2005

GALJ, Findlaw und Phisher  

.   Seit einigen Wochen wandern Findlaws Hausierer durch die Städte, um Kanzleien den Kanzlei-Webseiten-Dienst gegen Zahlung anzubieten, der vormals gratis war. Findlaw geht davon aus, dass Kanzleien sich gern dem Findlaw-System angliedern wollen, weil es mit seinen Besucherzahlen diejenigen der traditionellen Konkurrenz von Martindale-Hubbell übertrifft.

Für Juristen ist Martindale-Hubbell allerdings bei Anwaltsverzeichnissen die Marke schlechthin, stärker als Lexis-Nexis und bedeutsamer als West, und unverzichtbar in jeder Kanzlei. Ob man sich den Obuluswünschen von Findlaw länger verschließen kann, ist noch unklar.

Zur GALJ-Idee bei Handakte Weblawg: GALJ wird mit den beiden Anbietern nicht konkurrieren und keine Anwaltswerbung ins Angebot einbinden. Ausgekochte Phisher machen der recht.us-Serververwaltung soviel zu schaffen, dass selbst die Grundfunktionalität gegenwärtig nicht gewährleistet ist.


Mittwoch, den 20. Juli 2005

Lebensabend mit 45?  

.   Kann es sein, dass man in Deutschland an den Lebensabend mit 45 glaubt? Der Besucher aus den USA erhält diesen Eindruck. Für die Zeit nach 45 scheint man sich in Deutschland auf die Rente oder Pension einzustellen, nicht auf neue, noch interessantere Unterfangen.

Vielleicht liegt es an rechtlichen Vorgaben. Anspruch ab 55, 60, 65 auf den finanziell geordneten Lebensabend ersetzt den Antrieb auf Neues. Klar, auch in den USA kann man sich früh vom Arbeitsleben absetzen, aber jeder hat das Recht, solange zu arbeiten, bis am Schreibtisch oder Werkstock das verlängerte Nickerchen folgt.

Besucht man Deutschland, erhält man den Eindruck, diese Einstellung sei eher krankhaft als nachahmenswert. Wahrscheinlich hat man dort kaum noch Gelegenheit, vom Kollegen im Alter von 70 oder 80 Jahren zu lernen. Das Gefühl, vor der Pension noch ein paar Jahre notgedrungen und entmotiviert abreißen zu müssen, schleicht sich nicht ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.