Politische Diskriminierung
FE - Washington. Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks hatte sich im Fall
Nereida Ruiz-Castillas v. Luis A. Camacho-Morales et al., Az. 04-1793, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Einschränkung von Kompetenzen aus einem Arbeitsverhältnis eine Diskriminierung darstellt.
Die Klägerin war bei einer Stadtverwaltung tätig und nahm über einen längeren Zeitraum vertretungsweise die Aufgaben einer Verwaltungsdirektorin wahr. Nachdem diese Position wieder besetzt wurde, beschnitt der neue Direktor die Kompetenzen der Klägerin. Sie behauptete, dies sei vor dem Hintergrund geschehen, dass sie als Mitglied der regierenden Partei mit der Politik der Opposition sympathisiert hatte. Daher machte sie eine Verletzung des ersten und vierzehnten Zusatzes zur Bundesverfassung geltend.
Das Bundesberufungsgericht wies diese Auffassung zurück und begründete sein Urteil zum einen damit, dass die Klägerin politische Aufgaben wahrnahm, bei der die Mitgliedschaft und die Loyalität zur regierenden Partei Voraussetzung sei. Zum anderen sei die Klägerin auch nicht in ihrem Recht auf Bestandsschutz am Arbeitsplatz verletzt worden, da ihr nicht gekündigt wurde.
Nach Auffassung des Gerichts schützt der vierzehnte Bundesverfassungszusatz Arbeitnehmer lediglich vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Die Verfassung garantiert jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer seine Position behät. Eine Kompetenzbeschneidung sei insbesondere dann hinzunehmen, wenn die Tätigkeit einen politikbildenden Charakter hat.