• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 26. Juli 2005

Ehrlich gesagt  

.   Das Schicksal des Zeugen, insbesondere eines sonst dominierenden Unternehmenschefs, erörtert heute das Wall Street Journal, S. B1, 26. Juli 2005, leider nicht online, unter dem Titel Depositions Require A Skill Set Leaders Don't Use on the Job. Damit greift das Blatt einem Thema vor, das hier gerade angesprochen werden sollte: Gutachter als Zeugen - ein schweres Schicksal.

Für den Gutachter wie den Zeugen gelten hier bei der Vernehmung, gleich ob vor der Jury im Hauptverfahren oder vorher im Rahmen der zivilrechtlichen Discovery, des amerikanischen Ausforschungsbeweisverfahrens, gleiche Regeln. Die wichtigste lautet, den Mund halten zu können - und die bezeichnet das WSJ als die schwerste, gerade für den CEO. Das will geübt sein.

Was gesagt ist, kann gegen den Aussagenden verwandt werden. Die knappste Antwort ist die beste. Ein kurzes Schweigen vor der Antwort, um dem Anwalt die Gelegenheit zum Einspruch zu geben, ist oft sinnvoll. Und Ausdrücke wie ehrlich gesagt oder to be candid vermitteln den Eindruck, alles andere sei erlogen.

Dass der Zeuge vor den Fragen zum Sachverhalt zur Person befragt wird und sich bis auf Unterhemd ausgezogen fühlen darf, gehört auch zur Vernehmung des sachverständigen Gutachters - auch wenn das Gutachten relativ dröge Fragen internationalen Rechts betrifft. Glaubwürdigkeit ist alles, und die Gegenseite geht immer davon aus, dass im Vorleben jeder Person etwas zu finden ist, was sie vor den Geschworenen unglaubwürdig erscheinen lässt.

Daran kommt auch der Boss nicht ungeschoren vorbei. Das WSJ rät angesichts der zunehmenden Zahl von Zivilverfahren, in denen die Unternehmensspitze selbst als Zeuge vernommen wird, dazu, diese schlimme Erfahrung als Ritus auf der Erfolgsleiter zu akzeptieren.


Dienstag, den 26. Juli 2005

Schmiergeld für Musik  

.   Heute verkündete Justizminister Spitzer aus dem Staat New York einen Vergleich mit Sony BMG Music Entertainment. Wegen des Vorwurfes von Schmiergeldzahlungen an Radio-DJs zur bevorzugten Behandlung von Musikstücken aus dem Hause Sony BMG wird das Unternehmen eine Vergleichsstrafe von $10 Mio. zahlen.

Seit 1960 sind solche Bestechungszahlungen, unter der Bezeichnung Payola bekannt, bundesrechtlich verboten, 47 USC §§317, 508; siehe auch Katunich, Time to Quit Paying the Payola Piper: Why Music Industry Abuse Demands a Complete System Overhaul, 22 Entertainment Law Review 643 (2002).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.