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Mittwoch, den 27. Juli 2005

Lieber nicht heimkehren  

.   Ohne die Strafgefangenen mitzuzählen, gelangt eine Untersuchung von Public Citizen über die Arbeitsstellenwahl ehemaliger Kongressmitglieder zum Ergebnis, dass die meisten lieber Lobbyist werden als heimkehren.

Der Untersuchungsbericht vom 27. Juli 2005 merkt an, dass sich die Einstellung der Arbeitgeber ebenfalls geändert hat. Sahen die Lobbyunternehmen ehemalige Abgeordnete bis vor 20 Jahren als faul an, nehmen sie sie nun gern als Mitarbeiter auf.

Im allgemeinen gehört das Lobbying technischer Art zur Washingtoner Anwaltspraxis, während bei anderen Lobbyisten primär die Meinungsbildung eine Rolle spielt.

Zum Verkauf entsprechender Meinungen im Kongress eignen sich wiederum die Ehemaligen, die bis heute noch Zugang zur Kongressturnhalle und anderen auf Mitglieder beschränkte Stätten genießen, vgl. Birnbaum, Hill a Steppingstone to K Street, Washington Post, A 19, 27. Juli 2005.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.