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Sonntag, den 11. Sept. 2005

Padilla-Urteil

 
.   Das Urteil des repressivsten Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten in Sachen Jose Padilla v. C.T. Hanft, Az. 05-6396, des Gerichts im vierten Bezirk, ist bei Findlaw als PDF-Datei :-( abrufbar. Es hebt das erstinstanzliche Urteil auf, das Amerikaner vor dem willkürlichen Freiheitsentzug schützt.

Die Begründung des Berufungsurteils vom 9. September 2005 verfasste Richter Luttig, den Präsident Bush als einen Richter für den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Erwägung ziehen soll.



Verkürzte Verjährung per Vertrag

 
.   Ein neues Beispiel für die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen durch eine vertragliche Vereinbarung, die die Geltendmachung von Ansprüchen binnen sechs Monaten vorschreibt, findet sich in der Entscheidung vom 1. September 2005 zur Sammelklage Philip Thorman v. American Seafoods Company, American Seafoods Company LLC et al., Az. 03-36012, des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks.

Das Gericht sah die Verkürzung als rechtmäßig an. Klauseln dieser Art sind regelmäßig zulässig, wenn sie angemessen sind.




Sachstandsbericht kein Vertrag

 
.   Im Fall PFT Roberson, Inc. v. Volvo Trucks North America, Inc, Volvo Transportation Services, NA, Inc., Az. 04-3100 ff., entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 25. August 2005 die Frage, ob eine Sachstandsmitteilung, die per EMail während Vertragsverhandlungen von einer Partei an die andere versandt wurde, bereits einen Vertragsanspruch besgründen kann.

Auf das Qualität des EMail-Mediums musste das Gericht nicht besonders eingehen, denn schon ihr Inhalt machte nach seiner Auffassung deutlich, dass er sich auf den Stand von Verhandlungen bezog und eindeutig keinen Vertragsschluss belegte. Ohne Vertrag gab es es auch keinen durchsetzbaren Vertragsanspruch.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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