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Sonntag, den 11. Sept. 2005

Padilla-Urteil  

.   Das Urteil des repressivsten Bundesberufungsgerichts der Vereinigten Staaten in Sachen Jose Padilla v. C.T. Hanft, Az. 05-6396, des Gerichts im vierten Bezirk, ist bei Findlaw als PDF-Datei :-( abrufbar. Es hebt das erstinstanzliche Urteil auf, das Amerikaner vor dem willkürlichen Freiheitsentzug schützt.

Die Begründung des Berufungsurteils vom 9. September 2005 verfasste Richter Luttig, den Präsident Bush als einen Richter für den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Erwägung ziehen soll.


Sonntag, den 11. Sept. 2005

Verkürzte Verjährung per Vertrag  

.   Ein neues Beispiel für die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen durch eine vertragliche Vereinbarung, die die Geltendmachung von Ansprüchen binnen sechs Monaten vorschreibt, findet sich in der Entscheidung vom 1. September 2005 zur Sammelklage Philip Thorman v. American Seafoods Company, American Seafoods Company LLC et al., Az. 03-36012, des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks.

Das Gericht sah die Verkürzung als rechtmäßig an. Klauseln dieser Art sind regelmäßig zulässig, wenn sie angemessen sind.


Sonntag, den 11. Sept. 2005

Sonntag, den 11. Sept. 2005

Sachstandsbericht kein Vertrag  

.   Im Fall PFT Roberson, Inc. v. Volvo Trucks North America, Inc, Volvo Transportation Services, NA, Inc., Az. 04-3100 ff., entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 25. August 2005 die Frage, ob eine Sachstandsmitteilung, die per EMail während Vertragsverhandlungen von einer Partei an die andere versandt wurde, bereits einen Vertragsanspruch besgründen kann.

Auf das Qualität des EMail-Mediums musste das Gericht nicht besonders eingehen, denn schon ihr Inhalt machte nach seiner Auffassung deutlich, dass er sich auf den Stand von Verhandlungen bezog und eindeutig keinen Vertragsschluss belegte. Ohne Vertrag gab es es auch keinen durchsetzbaren Vertragsanspruch.


Sonntag, den 11. Sept. 2005

Steuer auf geistiges Eigentum  

VH - Washington.   Im Fall Vision Information Services, L.L.C. v. Commissioner of Internal Revenue, Az.04-2110, bestätigte das Bundesberufungsgericht des 6 . Bezirks am 22. August 2005 eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zur Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung geistigen Eigentums.

Hintergrund der Berufung war die Frage, ob ein von dem Steuerzahler abgeschlossener Vertrag als Verkauf geistigen Eigentums und damit als Kapitalgeschäft oder als schlichter Lizenzvertrag zu werten sei. Das Bundesfinanzgericht hatte diesen wie einen Lizenzvertrag ausgelegt und die Lizenzgebühr als regelmäßiges Einkommen unter dem Bundessteuergesetz, Internal Revenue Code, für versteuerbar erklärt.

Nach erneuter Auslegung des Vertrags unter Einbeziehung des Parteiwillens und der im Vertrag getroffenen Wortwahl stellte das Berufungsgericht keine Zweideutigkeit des Vertrags, auf die sich der Steuerzahler berief, fest. Verwende er im Vertrag das Wort Lizenzgebühr, License Fee, könne er sich später nicht auf einen Verkauf anstatt einer Lizensierung berufen. Diese Auffassung bestätigt der Präzedenzfall Redler Conveyor Co. v. Commissioner, 303 F.2d 567, 569 (1962).

Ebenfalls erklärte es den Steuertatbestand des IRC §1235 für unanwendbar, der auf Einkünfte aus dem Verkauf von Patenten direkt und auf Einkünfte aus Verkauf von anderem geistigen Eigentum analog Anwendung findet. Der Tatbestand greife nur, wenn alle wesentlichen Patentrechte oder Rechte an Geschäftsgeheimnissen oder Marken, die für die Nutzung erforderlich sind, übertragen werden. Ansonsten seien Zahlungen als Lizenzgebühr und damit als regelmäßiges Einkommen zu qualifizieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.