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Montag, den 10. Okt. 2005

Angriff auf Gütesiegel  

.   Wie im Patent- und Markenrecht darf auch ein Gütesiegel als schutzunfähig angegriffen werden, selbst wenn der einem Rechtsstreit zwischen den Lizenznehmer und dem Eigentümer zugrundeliegende Vertrag über die Nutzung eines Gütesiegels solch einen Angriff durch eine No Challenge-Klausel verbietet.

Des Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied im Fall The State of Idaho Potato Commission v. G&T Terminal Packaging, Inc., Az. 04-35229, -35238, am 7. Oktober 2005, dass auch bei einem Gütesiegel die Interessen der Öffentlichkeit gegen die Vertragsfreiheit -und sicherheit abzuwägen sind, wie es auch für Patent- und Markenverträge anerkannt ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.