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Freitag, den 21. Okt. 2005

Was geschieht mit Stellungnahmen?  

.   Wie berichtet, muss jedes Bundesamt jede Verordnungsmaßnahme der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorlegen. Das Amt wertet die erhaltenen Stellungnahmen aus. Die Öffentlichkeit hat auch das Recht, die Stellungnahmen Dritter einzusehen. Das empfiehlt sich beispielsweise zur Abstimmung ähnlicher Positionen.

Die heutige Verkündung im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 70, Heft 204, Seiten 61229-61232, 21. Oktober 2005, in Sachen Airworthiness Directives; Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG (Formerly Rolls-Royce Deutschland GmbH, formerly BMW Rolls-Royce GmbH) Models BR700-710A1-10 and BR700-710A2-20 Turbofan Engines verdeutlicht, wie die Auswertung erfolgt und welche Folgerungen die Verwaltung aus den Kommentaren zieht.

Beispielsweise stimmt das Bundesflugwesensamt, Federal Aviation Administration, hier dem Hinweis eines Mitgliedes der Öffentlichkeit auf die richtige Behandlung von Software für Turbofan-Flugmotoren zu und ändert die resultierende Endfassung der Verordnung, Final Rule.


Freitag, den 21. Okt. 2005

Ausnahmeverfahren bei Autosicherheits-VO  

MP - Los Angeles. Ein Beispiel für Ausnahmeregelungen zu den Autosicherheitsverordnungen des Bundes findet sich in der Verkündung des Bundesverkehrssicherheitsamtes, National Highway Traffic Safety Administration in Sachen Mercedes-Benz, U.S.A. LLC; Receipt of Application for a Temporary Exemption From Federal Motor Vehicle Safety Standard No. 108 im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 70, Heft 194, Seiten 58786-58788, vom 7. Oktober 2005.

Mercedes-Benz USA stellte bei der Verkehrssicherheitsbehörde im Department of Transportation einen Antrag nach 49 CFR 555.6(b), maximal 2500 Fahrzeuge testweise mit einem neuartigen Bremssignalsystem, wie es in Europa bereits in den S-, CL und SL - Modellen erhältlich ist, ausstatten zu dürfen.

Die Bremssignale sollen durch schnelles Blinken mit 5 Hz bei Vollbremsungen sowie automatischer Aktivierung der Warnblinkanlage in derartigen Situationen helfen, Auffahrunfälle zu vermeiden. Nach Angaben von Mercedes-Benz würde die Verwendung derartiger Signale auch die Übersichtlichkeit des Strassenverkehr nicht beeinflussen, zumal nach einer Studie ein solches Signal ohnehin nur etwa alle 3700 km (in 0,023% aller Bremsvorgänge) aktiviert werde.

Das Amt hat sich noch nicht abschließend geäußert. Es erwartet von der Öffentlichkeit, die in diese Verfahren eingeschaltet werden muss, bis zum 7. November 2005 Stellungnahmen. Die Antragstellerin erklärte dem Amt, die Ausnahme liege im öffentlichen Interesse. Stellungnahmen können auch elektronisch bei dms.dot.gov zum Aktenzeichen DOT Docket Number NHTSA-2005-22653 eingereicht werden, was sich gerade für diejenigen Mitglieder der Öffentlichkeit empfiehlt, die die Wirksamkeit der ausnahmebezogenen Bremslichter bereits beobachtet haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.