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Freitag, den 02. Dez. 2005

Schwarzer Tag für BlackBerry  

SM - Washington. In dem seit einigen Jahren schwelenden Rechtsstreit NTP, Inc. v. Research in Motion, Ltd., Az. 3:01CV767-JRS, - wir berichteten bereits - erlitt der BlackBerry-Hersteller RIM eine weitere herbe Niederlage. Das Bundesgericht des Bundesbezirks Virginia lehnte am 30. November 2005 einen Aussetzungsantrag, Motion for Stay of Proceedings, von RIM ab.

Im November 2001 hatte NTP wegen Softwarepatentverletzung Klage gegen RIM erhoben. Nach der jetzigen Entscheidung rückt eine gerichtliche Verfügung, die den Verkauf und das Anbieten des Dienstes in den USA verbieten würde und von der rund 2,5 Mio. US-Kunden betroffen wären, immer näher. RIM hatte den Antrag unter Hinweis auf eine derzeit seitens des US-Patent- und Markenamts, United States Patent and Trademark Office (PTO), durchgeführte Überprüfung der in Rede stehenden Patente von NTP begründet.
RIM war bereits im November 2002 in erster Instanz für zu etwa $23 Mio. Schadensersatz verurteilt worden. Gleichzeitig war RIM eine gerichtliche Verfügung auferlegt worden, die den Verkauf des BlackBerry in den USA untersagte.
Nachdem ein Bundesberufungsgericht im August das Verbot bestätigt, den Fall aber wegen Verfahrensfehlern zurück verwiesen hatte, lehnte das Ausgangsgericht nun eine weitere Verzögerung des Verfahrens ab. Seiner Ansicht nach könne NTP unter Berücksichtigung der bisherigen Verfahrensdauer ein weiterer Aufschub nicht zugemutet werden. Dies liefe einer effektiven Durchsetzung der klägerischen Patentschutzrechte zuwider. Zudem sei mit dem Ergebnis der Überprüfung seitens des PTO nicht in den nächsten Monaten zu rechnen.
Bemerkenswerterweise war es seitens RIM bereits der vierte - und womöglich nicht der letzte - Versuch dieser Art, das Verfahren zu verschleppen. Die US-Regierung hält den Einsatz der Blackberry-Geräte für unverzichtbar und bekundet ein öffentliches Interesse an einer Lösung, die das System nicht einschränkt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.