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Montag, den 26. Dez. 2005

Stille Nacht, FTC wacht  

.   Der Spamfilter bleibt selbst an Weihnachten vielbeschäftigt. Am 20. Dezember 2005 kündigte die Bundesverbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission einen Katalog neuer Maßnahmen zur Spamabwehr an, die sich vor allem gegen den internationalen Spamfluss wenden.

Überraschend bezeichnet die FTC das CAN SPAM-Gesetz als Erfolg, weil Mailempfänger aufgrund technischer Fortschritte weniger Spam erhalten. Wer einen Filter benutzt, der die gefilterte Post sichtbar macht, weiß jedoch, dass Spam zu-, nicht abgenommen hat. Die Filter sind besser geworden, doch hat darauf das Gesetz keinen Einfluss.

Obgleich die FTC ihre Verdienste im Spamkampf erworben hat, sollte sie die Lorbeeren eher den Technikern zukommen lassen, die die Filtertechnik verbessern, als den Gesetzgebern, die Lücken ins Bundesgesetz eingefügt haben, die in den ihm vorhergehenden einzelstaatlichen Gesetzesbestimmungen nicht bekannt waren.


Montag, den 26. Dez. 2005

Vergleich bindet Parteien  

.   Ein von Anwälten beider Seiten und dem Kläger zum Abschluss eines Schlichtungsverfahrens unterzeichneter Vergleich darf vom Gericht in einem nachfolgenden, vom Kläger eingeleiteten Verfahren als Beweismittel für die getroffene Vereinbarung gewürdigt werden, selbst wenn das Verfahrensrecht zum Schutz des Schlichtungswesens vorsieht, dass im Schlichtungsverfahren abgegebene Erklärungen vertraulich sind und im ordentlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, entschied das sechste Berufungsgericht des Staates Kalifornien unter Anwendung dessen einzelstaatlichen Rechts im Fall Darren Stewart v. Preston Pipeline Inc. et al., Az. H028333, am 20. Dezember 2005, mit der Wirkung, dass der Kläger nicht den Vergleich als nichtbindend bezeichnen darf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.