Anwalt im Konflikt
CK • Washington. Wenn eine Kanzlei einen Anwalt hinzuzieht, der vorher von der Gegenseite einer von der Kanzlei vertretenen Mandantschaft vertrauliche Informationen erhalten hat, muss die Kanzlei von der gerichtlichen Vertretung ihrer Mandantschaft wegen des so folgenden Interessenskonfliktes Abstand nehmen, entschied im Fall Pound v. DeMera, Az. F047096, ein einzelstaatliches Berufungsgericht in Kalifornien am 21. Dezember 2005. Dies gilt auch, wenn kein Indiz für eine Übermittlung der fraglichen Informationen vom hinzugezogenen Kollegen an die Kanzlei ersichtlich ist.
Praktischerweise sollte immer der in der Hauptstadt Washington angewandte Grundsatz gelten, dass selbst die Appearance of Impropriety zu vermeiden ist, selbst wenn keine Impropriety vorliegt und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann. Schwierig kann im Einzelfall der Austausch vertraulicher Mandanteninformationen zwischen den Anwälten vor der Aufnahme der Arbeitsbeziehung werden, wenn sie die Daten austauschen müssen, um einen Konflikt auszuschließen, siehe DC Bar, Opinion 312, Information That May Be Appropriately Provided to Check Conflicts When a Lawyer Seeks to Join a New Firm.