Ärgern? Nur mit vollem Namen
CK • Washington. Nur mit Namensangabe soll man ab jetzt per Internet andere verdrießen dürfen. Diese Vorschrift ist laut Declan McCullaghs Bericht Perspective: Create an e-annoyance, go to jail im neuen Gesetz namens Violence Against Women and Department of Justice Reauthorization Act versteckt, den Präsident Bush am vergangenen Donnerstag, dem 5. Januar 2006, unterzeichnet haben soll. McCullagh zitiert die Bestimmung folgendermaßen:
Da heute nicht der 1. April ist, hat McCullagh diese Vorschrift wohl nicht erfunden. Dass sie eine verfassungswidrige Schnapsidee ist, die vor keinem Gericht Bestand behalten kann, ist klar. McCullagh kritisiert die Bestimmung. Die American Civil Liberties Union ist ebenfalls nicht begeistert.
Nachdem ein Mädchen über ihre sexuellen Abenteuer im Kongress ein anonymes Blog verfaßte, ist zwar verständlich, dass einige Abgeordneten sich geärgert haben, während andere schneller seinen Namen erfahren wollten, doch sind das keine Gründe, den Verfassungsschutz für die anonyme Meinungsäußerung nach über 200 Jahren aus dem Fenster zu werfen.
Whoever...utilizes any device or software that can be used to originate telecommunications or other types of communications that are transmitted, in whole or in part, by the Internet... without disclosing his identity and with intent to annoy, abuse, threaten, or harass any person...who receives the communications...shall be fined under title 18 or imprisoned not more than two years, or both.